Mähroboter Versicherung: Wer zahlt bei Diebstahl, Hagelschaden & Co?

Mähroboter Versicherung: Wer zahlt bei Diebstahl, Hagelschaden & Co?

Mähroboter sind ein praktisches Hilfsmittel bei der Gartenarbeit, schließlich übernehmen sie beinahe selbstständig das Mähen des Rasens und sorgen so für eine gepflegte Rasenfläche. Doch was passiert eigentlich, wenn der Mähroboter einem Diebstahl zum Opfer fällt oder durch Unwetter beschädigt wird? Schließlich kosten Rasenroboter schnell mehrere hundert Euro und können bei entsprechender Ausstattung auch einen vierstelligen Neupreis haben. Dieser Ratgeber informiert darüber, welche Mähroboter Versicherung es gibt und worauf Besitzer rund um den Versicherungsschutz achten müssen.

Versicherungsschutz für Mähroboter

Die gute Nachricht für alle Mähroboterbesitzer ist, dass sich ein solches Gartengerät ganz einfach über bereits vorhandene Versicherungen mit abdecken lässt. Dazu kann jedoch im Einzelfall eine Anpassung der Versicherungsleistung erforderlich werden. Es lohnt sich daher vor oder spätestens direkt nach dem Kauf den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Eine Mähroboter Versicherung kann in zwei unterschiedlichen Fällen vor finanziellem Schaden schützen: wenn das Gerät beschädigt oder gestohlen wird und wenn es selbst einen Schaden an fremdem Eigentum, Menschen oder Tieren verursacht. Beide Fälle schauen wir uns nachfolgend genauer an und klären, welche Versicherung in welchem Fall greift.

Mähroboter Versicherung gegen Schäden am Gerät und Diebstahl

Je hochwertiger ein Mähroboter ist, desto attraktiver ist das Gerät für Einbrecher und Diebe. Schließlich lassen sich auch gebrauchte Geräte zu attraktiven Preisen weiterverkaufen und eine Rückverfolgung zum eigentlichen Besitzer ist kaum möglich. Im Idealfall befindet sich der Rasenroboter daher außerhalb seiner Betriebszeit an einem geschützten und nicht zugänglichen Ort wie beispielsweise in der Garage oder dem Keller. Während er seinen Dienst verrichtet, lässt er sich jedoch nur schwer vor Diebstahl schützen. Kommt es zum Diebstahl eines Mähroboters, erstattet eine entsprechende Versicherung den Wert des Geräts. Er fällt hierbei in die gleiche Kategorie wie beispielsweise Gartenmöbel und ist daher üblicherweise über die Hausratversicherung abgedeckt.

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Bei älteren Policen ist der Versicherungsschutz jedoch zu prüfen. Bei einem Mähroboter Diebstahl handelt es sich in den meisten Fällen um den Tatbestand des einfachen Diebstahls, da hierzu in der Regel kein Einbruch erforderlich ist. Wird das Gerät jedoch im Haus, Keller oder der Garage aufbewahrt und dort entwendet, handelt es sich um Einbruchdiebstahl. Unabhängig von der Form des Schadens müssen Besitzer ihrer Versicherung beispielsweise durch den Kaufbeleg das Kaufdatum und den Wert des Mähroboters nachweisen. Solche Unterlagen sollten daher übersichtlich sortiert an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Welche Versicherung greift bei Schäden am Gerät?

Neben einem Diebstahl kann auch die Witterung Schäden an einem Roboter zum Rasenmähen verursachen. Befindet sich dieser beispielsweise gerade im Garten während ein Hagelschauer auftritt, verursachen die Hagelkörner schlimmstenfalls massive Schäden am Material. Das kann bis hin zur Funktionsunfähigkeit führen. Auch Feuer im Garten ist eine mögliche Ursache für einen Totalschaden, denn die hohen Temperaturen eines solchen Feuers bringen das Material zum Schmelzen und zerstören die darin befindliche Technik. In der Regel ist das Gerät anschließend nicht mehr zu reparieren und fällt in die Kategorie des Totalschadens.

Elementarschäden sind in der Regel durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings ist es hierbei wichtig, die eigene Versicherung genau zu prüfen. Gerade bei älteren Verträgen sind moderne Geräte wie Roboter zum Rasenmähen unter Umständen nicht abgedeckt. Außerdem schützt nicht jede Hausratversicherung vor allen Elementarschäden. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick auf den vorhandenen Vertrag. Sind darin auch Hagel, Feuer und Hochwasser aufgeführt? Wichtig ist zudem, dass der Schaden am Gerät auf dem Grundstück entstanden ist, auf dem sich der versicherte Wohnraum befindet.

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Wurde der Rasenroboter hingegen im Schrebergarten beschädigt, besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz, sofern keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Bei Unklarheit kann es sinnvoll sein, sich bei seinem Versicherungsberater über den konkreten Versicherungsschutz zu informieren. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer neuen Versicherung oder zusätzlicher Versicherungsleistungen sinnvoll.

Versicherungsschutz bei Schäden durch einen Mähroboter

Rasenmähroboter können nicht nur selbst beschädigt werden, sondern auch Schäden verursachen. Hat zum Beispiel ein Nachbar bei seinem letzten Besuch einen Schuh im Garten verloren, wird dieser schlimmstenfalls beim nächsten Mähen beschädigt. Ebenso kann es passieren, dass das Gerät versehentlich Schäden an der Grundstückseinfassung zum Nachbarn oder dessen Bepflanzung verursacht, wenn das Gerät falsch programmiert wurde. Welche Mähroboter Versicherung greift in solchen Fällen? Der erste Ansprechpartner bei durch das Gerät verursachte Schäden ist die Haftpflichtversicherung. Ob diese für Schäden aufkommt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Der entstandene Schaden darf nicht grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt worden sein. Zudem muss ein sachgemäßer Betrieb des Rasenroboters nachgewiesen werden, damit die Versicherung für den Schaden an fremdem Eigentum aufkommt. Ob moderne Geräte wie ein Rasenroboter überhaupt Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung sind, hängt vom Alter der Police ab.

Nicht zu unterschätzen ist auch das Risiko, dass ein Besucher im eigenen Garten aufgrund von Unachtsamkeit über den Roboter stolpert und sich dabei verletzt. Auch für spielende Kinder im Garten kann eine Gefahr vom scharfen Schneidewerk des Roboters ausgehen. Sollte es während des Betriebs im eigenen Garten zu einer Verletzung von Personen gekommen sein, wird die Versicherung wahrscheinlich genau prüfen, ob sie für Kosten aufkommen muss. Grundsätzlich dürfen Rasenroboter nur unter Aufsicht betrieben werden.

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Haben sich unerlaubt Kinder aus der Nachbarschaft im eigenen Garten aufgehalten und sich am Gerät verletzt, liegt möglicherweise ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Eltern vor und der Besitzer des Geräts hat lediglich eine Mitschuld. Unabhängig von der Frage nach Kostenübernahme durch eine Versicherung hat sicherlich jeder Mähroboterbesitzer den Wunsch, dass kein Lebewesen durch seinen Gartenhelfer zu Schaden kommt.

Um Verletzungen zu verhindern, kann schon beim Kauf eines Geräts auf unterschiedliche Ausstattungsmerkmale und Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden. Manche Modelle sind beispielsweise mit einer praktischen Kindersicherung ausgestattet. Sie verhindert, dass neugierige Kinder das Gerät versehentlich einschalten. Auch ein Kipp- und Hebesensor kann sinnvoll sein. Er sorgt dafür, dass der Rasenroboter den Betrieb der Schneidwerkzeuge umgehend einstellt, wenn er angehoben wird. Auch dadurch lassen sich Verletzungen von Kindern und Haustieren vorbeugen.

Fazit: sinnvoller Schutz durch Mähroboter Versicherung

Eine private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung gehören zum sinnvollen Versicherungsschutz und bieten in den meisten Fällen finanzielle Sicherheit, wenn Schäden am oder durch den eigenen Rasenroboter entstehen. Gerade bei alten Versicherungspolicen ist jedoch zu prüfen, ob ein Mähroboter Bestandteil des Versicherungsschutzes ist. Trifft das nicht zu, kann bei vielen Versicherungen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes unkompliziert abgeschlossen werden. Ist das nicht möglich, bietet sich ein Anbieterwechsel an. Mit vollständigem Versicherungsschutz bleiben Besitzer nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen, den ihr Gartenhelfer möglicherweise in Nachbars Garten verursacht hat. Auch bei Diebstahl oder Schäden am Gerät durch Unwetter springt die Versicherung ein und ersetzt den Schaden.

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